§ 34a üben · Redaktion
Redaktion: wer die Inhalte erstellt und prüft
Wer erstellt die Inhalte von § 34a üben?
Alle Lerntexte und Übungsfragen erstellt SIGAtech Softwareentwicklung, Inhaber Siegfried Gaier, Bochum. Texte und Fragen werden mit Unterstützung von Software, auch KI-gestützter Software, erstellt und anhand der genannten Quellen geprüft.
Stand dieser Seite:
Herausgeber
Herausgeber ist SIGAtech Softwareentwicklung, Inhaber Siegfried Gaier, Bochum. Siegfried Gaier ist für den Inhalt verantwortlich. Anschrift und Angaben nach dem Digitale-Dienste-Gesetz stehen im Impressum.
Einsatz von Software und KI
Texte und Fragen werden mit Unterstützung von Software, auch KI-gestützter Software, erstellt und anhand der genannten Quellen geprüft.
Software hilft beim Entwurf von Texten und Fragen, beim Abgleich mit Quellen und bei der Prüfung von Links, Schreibweise und Aufbau. Die fachliche Prüfung vor der Veröffentlichung übernimmt die Redaktion.
So prüfen wir die Inhalte
- Fachliche Angaben prüfen wir an Primärquellen: § 34a Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung, Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, Bürgerliches Gesetzbuch, Datenschutzrecht, DGUV Vorschrift 23 und Hinweise der Industrie- und Handelskammern.
- Jeder Lerntext nennt seine Quellen mit Link und den fachlichen Stand.
- Jede Übungsfrage hat eine Erklärung, meist mit der zugehörigen Vorschrift oder Quelle.
- Angaben, die wir an keiner amtlichen oder primären Quelle belegen können, lassen wir weg oder kennzeichnen sie mit dem Hinweis, bei der zuständigen Stelle nachzufragen.
- Prüfungstermine und Gebühren der IHKs tragen wir mit Quelle und Abrufdatum ein. Maßgeblich ist die jeweilige IHK.
Häufig genutzte Quellen
Aktualisierungsstand
Öffentliche Fassung der Lerntexte aktualisiert am . Fachlicher Stand der einzelnen Lerntexte: 26.09.2026. Das Stand-Datum steht auf jeder Seite. Ändert sich eine Vorschrift oder Prüfungsordnung, passen wir die betroffenen Texte und Fragen an und setzen ein neues Stand-Datum.
Fehler melden
Schreib an hallo@34a-ueben.de. Nenne die Adresse der Seite oder die Frage und, wenn möglich, die Quelle, die etwas anderes sagt. Wir prüfen jede Meldung und korrigieren belegte Fehler.
Kein amtliches Angebot
§ 34a üben ist eine Selbstlernsoftware zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Es ist kein offizielles Angebot einer Industrie- und Handelskammer oder einer Behörde. Die Übungsfragen sind eigene Aufgaben, keine Originalfragen. Die Inhalte sind Lernmaterial mit Stand-Datum und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Vorschriften und die Vorgaben deiner IHK.
Lizenzen
Die PDF-Lernzettel stehen unter CC BY 4.0. Übungsfragen, Lerntexte und die App stehen nicht unter einer freien Lizenz. Eine tägliche Übungsfrage für deine Website gibt es als Widget.