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Thema

DGUV Vorschrift 23: Pflichten vor und im Dienst

Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste für die Sachkundeprüfung § 34a: Dienstanweisung, Nüchternheit, besondere Gefahren, Ausrüstung, Hunde.
Stand 26.09.20262 Min. Lesezeit5 Übungsfragen

Darum geht es

Die DGUV Vorschrift 23 ist die Unfallverhütungsvorschrift „Wach- und Sicherungsdienste“ der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie soll dich im Dienst vor Unfällen und Angriffen schützen. Sie richtet sich an den Unternehmer und an die Beschäftigten.

In der Prüfung ist sie ein eigenes Sachgebiet. Viele Fragen drehen sich um klare Regeln: Was gilt vor Dienstbeginn, wann bist du nicht allein unterwegs, was gilt für Hunde und Waffen?

Kernwissen

Die wichtigsten Regeln für den Alltag:

  • § 4 Dienstanweisungen: Der Unternehmer regelt das Verhalten im Dienst durch Dienstanweisungen und unterweist dich vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig. Du befolgst die Dienstanweisungen. Weisungen des Auftraggebers, die dem Sicherungsauftrag entgegenstehen, befolgst du nicht (§ 4 Abs. 3).
  • § 5 Verbot berauschender Mittel: Kein Alkohol und keine anderen berauschenden Mittel während der Dienstzeit und in einem angemessenen Zeitraum davor. Bei Dienstantritt musst du nüchtern sein.
  • § 7 Besondere Gefahren: Wenn sich besondere Gefahren ergeben können, muss das Personal überwacht werden. Die Durchführungsanweisung nennt für Tätigkeiten mit hohem Konfrontationspotenzial grundsätzlich den Einsatz von zwei oder mehr Personen – etwa im Nah- und Fernverkehr, bei Citystreifen, Kaufhausdetektiven, in Diskotheken und in Unterkünften.
  • § 10 Ausrüstung: Ausrüstung muss in Ordnung sein, passendes Schuhwerk ist zu tragen, bei Dunkelheit gehört eine leistungsfähige Handleuchte dazu.
  • § 11 Brillenträger: Wer eine Brille braucht, sichert sie gegen Verlieren oder hat eine Ersatzbrille dabei.
  • § 12 und § 16 Hunde: Als Diensthunde nur geprüfte Hunde mit Hundeführern. Übernahme und Abgabe des Hundes im Zwinger bei geschlossener Tür, die Führleine nicht am Körper befestigen, bei Begegnung mit Dritten an kurzer Leine.
  • § 19 Schusswaffen: Schreck- und Gasschusswaffen sind bei Wach- und Sicherungsaufgaben unzulässig (§ 19 Abs. 4).

Kurz und einfach

Du kommst immer nüchtern zur Arbeit. Bei gefährlichen Aufgaben arbeitest du nicht allein. Nachts hast du eine gute Taschenlampe dabei. Eine Schreckschusspistole ist im Dienst verboten. Den Diensthund übernimmst du nur im geschlossenen Zwinger.

Selbst prüfen

Übungsfragen zu DGUV Vorschrift 23: Pflichten vor und im Dienst

Antwort anklicken – die Auflösung mit Erklärung erscheint sofort. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt.

Frage 1 von 5(2 Punkte)Mehrfachauswahl

Was gilt nach der DGUV Vorschrift 23 für die Hundeführung?

2 Antworten richtig – wähle 2 aus

Frage 2 von 5(1 Punkt)

Ab wann musst du nach der DGUV Vorschrift 23 nüchtern sein?

Frage 3 von 5(1 Punkt)

Der Auftraggeber gibt dir eine Weisung, die dem Sicherungsauftrag entgegensteht. Was tust du?

Frage 4 von 5(1 Punkt)

Was müssen Brillenträger im Wachdienst nach der DGUV Vorschrift 23 beachten?

Frage 5 von 5(1 Punkt)

Womit muss Wach- und Sicherungspersonal ausgerüstet sein, das bei Dunkelheit eingesetzt wird?

Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.

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