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Thema

Vorläufige Festnahme (§ 127 StPO)

Wann darfst du jemanden vorläufig festnehmen? Frische Tat, Fluchtverdacht oder unklare Identität, erlaubte Mittel, Übergabe an die Polizei – mit Übungsfragen.
Stand 26.09.20262 Min. Lesezeit4 Übungsfragen

Darum geht es

Ladendetektive, Streifen und Türsteher erleben es oft: Jemand begeht eine Straftat und will verschwinden. Ob du ihn festhalten darfst, entscheidet § 127 Abs. 1 StPO. Dieses Recht hat jeder Mensch, nicht nur die Polizei – es ist ein Jedermannsrecht.

In der Prüfung werden die Voraussetzungen genau abgefragt. Ein häufiger Stolperstein: Fluchtverdacht oder unklare Identität reicht – es muss nicht beides vorliegen.

Kernwissen

Nach § 127 Abs. 1 S. 1 StPO darf jeder eine Person auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festnehmen, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Person wird auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, also bei oder unmittelbar nach der Tat entdeckt und sofort verfolgt.
  • Sie ist der Flucht verdächtig oder ihre Identität kann nicht sofort festgestellt werden.
  • Bei Antragsdelikten wie Hausfriedensbruch ist die Festnahme auch dann zulässig, wenn der Strafantrag noch nicht gestellt ist (§ 127 Abs. 3 StPO).
  • Erlaubt ist, was zum Festhalten nötig ist – mit so wenig Gewalt wie möglich. Schwere Verletzungen oder gar Schusswaffengebrauch deckt das Festnahmerecht nicht.
  • Die Polizei ist unverzüglich zu rufen. Die Identität stellt die Polizei fest (§ 163b StPO), nicht die Wachperson.
  • Eine Durchsuchung gegen den Willen der Person erlaubt § 127 StPO nicht.

Kurz und einfach

Du siehst, wie jemand eine Straftat begeht. Die Person will weglaufen oder du weißt nicht, wer sie ist. Dann darfst du sie festhalten. Du rufst sofort die Polizei. Du darfst die Person nicht durchsuchen.

Selbst prüfen

Übungsfragen zu Vorläufige Festnahme (§ 127 StPO)

Antwort anklicken – die Auflösung mit Erklärung erscheint sofort. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt.

Frage 1 von 4(1 Punkt)

Ein Mann zerkratzt ein Auto. Er zeigt sofort seinen Ausweis, wohnt nebenan und will nicht fliehen. Darfst du ihn nach § 127 Abs. 1 StPO festnehmen?

Frage 2 von 4(2 Punkte)Mehrfachauswahl

Welche Voraussetzungen nennt § 127 Abs. 1 StPO für die vorläufige Festnahme durch Jedermann?

2 Antworten richtig – wähle 2 aus

Frage 3 von 4(1 Punkt)

Welches Mittel ist bei einer rechtmäßigen vorläufigen Festnahme erlaubt?

Frage 4 von 4(1 Punkt)

Ein festgehaltener Ladendieb will keinen Ausweis zeigen. Wer stellt seine Identität fest?

Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.

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