Frage des Tages · Sachkundeprüfung § 34a

Wie lange dauert die Unterrichtung nach der Bewachungsverordnung mindestens?

  1. 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
  2. Einen Tag mit Abschlussprüfung
  3. 20 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten
  4. 80 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
Lösung anzeigen

Richtig ist A: 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten

§ 6 Abs. 1 BewachV schreibt mindestens 40 Unterrichtsstunden vor; eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Die Unterrichtung erfolgt mündlich und endet ohne Prüfung mit Punkten.

Quelle: § 6 Abs. 1 BewachV

Übungsfrage von § 34a üben, kein amtliches Angebot.
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