Frage des Tages · Sachkundeprüfung § 34a
Wie lange dauert die Unterrichtung nach der Bewachungsverordnung mindestens?
- 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
- Einen Tag mit Abschlussprüfung
- 20 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten
- 80 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
Lösung anzeigen
Richtig ist A: 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
§ 6 Abs. 1 BewachV schreibt mindestens 40 Unterrichtsstunden vor; eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Die Unterrichtung erfolgt mündlich und endet ohne Prüfung mit Punkten.
Quelle: § 6 Abs. 1 BewachV
Übungsfrage von § 34a üben, kein amtliches Angebot.
Mehr zum Thema: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung? (§ 34a Abs. 1a GewO)
§ 34a üben: kostenlos üben