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Thema

Unterrichtung oder Sachkundeprüfung? (§ 34a Abs. 1a GewO)

Wann reicht die Unterrichtung, wann brauchst du die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO? Die fünf Pflichttätigkeiten, Ausnahmen und freie Übungsfragen.
Stand 26.09.20262 Min. Lesezeit4 Übungsfragen

Darum geht es

Wer im Bewachungsgewerbe arbeiten will, braucht einen Nachweis. Für die meisten Tätigkeiten reicht die Unterrichtung bei der IHK. Für einige Tätigkeiten verlangt das Gesetz die Sachkundeprüfung. Welche das sind, steht in § 34a Abs. 1a S. 2 GewO.

Die Frage „Unterrichtung oder Sachkunde?“ ist auch ein beliebtes Prüfungsthema. Du musst die fünf Tätigkeiten kennen und wissen, wo es auf die leitende Funktion ankommt.

Kernwissen

Jede Wachperson muss zuverlässig sein. Dazu kommt entweder die Unterrichtung oder – bei den folgenden Tätigkeiten – die Sachkundeprüfung:

  • Nr. 1: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, etwa Citystreife oder Streife im Bahnhof.
  • Nr. 2: Schutz vor Ladendieben, also Ladendetektive.
  • Nr. 3: Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
  • Nr. 4: Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete – in leitender Funktion.
  • Nr. 5: Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen – in leitender Funktion.
  • Gewerbetreibende und die mit der Leitung eines Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen brauchen ebenfalls die Sachkundeprüfung (§ 34a Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GewO).

Unterrichtung und Sachkunde im Vergleich

Die Unterrichtung ist mündlicher Unterricht bei der IHK: mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten, Deutsch mindestens auf Niveau B1, höchstens 20 Teilnehmende pro Gruppe (§ 6 Abs. 1 BewachV). Am Ende steht eine Bescheinigung, keine Prüfung mit Punkten.

Die Sachkundeprüfung hat einen schriftlichen und einen mündlichen Teil (§ 11 BewachV). Wer sie bestanden hat, braucht keine Unterrichtung mehr (§ 8 Nr. 4 BewachV). Bestimmte Abschlüsse ersetzen die Sachkundeprüfung, zum Beispiel die Abschlussprüfung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder eine Laufbahnprüfung mindestens für den mittleren Polizeivollzugsdienst (§ 12 in Verbindung mit § 8 Nr. 1 und 2 BewachV).

Ein Sicherheitsgewerbegesetz ist geplant, aber nicht beschlossen (Stand 09/2026). Es gelten § 34a GewO und die Bewachungsverordnung.

Kurz und einfach

Für viele Jobs im Sicherheitsdienst reicht ein Kurs bei der IHK. Dieser Kurs heißt Unterrichtung. Für manche Jobs brauchst du eine Prüfung. Das sind zum Beispiel Streife, Ladendetektiv und Türsteher in einer Diskothek. Auch Chefs von Sicherheitsfirmen brauchen die Prüfung.

Selbst prüfen

Übungsfragen zu Unterrichtung oder Sachkundeprüfung? (§ 34a Abs. 1a GewO)

Antwort anklicken – die Auflösung mit Erklärung erscheint sofort. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt.

Frage 1 von 4(2 Punkte)Mehrfachauswahl

Für welche Tätigkeiten reicht die Unterrichtung nicht aus?

2 Antworten richtig – wähle 2 aus

Frage 2 von 4(1 Punkt)

Wie lange dauert die Unterrichtung nach der Bewachungsverordnung mindestens?

Frage 3 von 4(1 Punkt)

Du hast die Sachkundeprüfung bestanden. Brauchst du für eine einfache Bewachungstätigkeit zusätzlich die Unterrichtung?

Frage 4 von 4(1 Punkt)

Welche Deutschkenntnisse verlangt die Bewachungsverordnung für die Unterrichtung mindestens?

Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.

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