Darum geht es
Die Bewachungsverordnung (BewachV) konkretisiert § 34a GewO. Sie regelt die Unterrichtung, die Sachkundeprüfung, die Haftpflichtversicherung und die Pflichten im Betrieb: Anmeldung, Dienstanweisung, Ausweis, Schild, Dienstkleidung, Waffen und Aufzeichnungen.
Viele Prüfungsfragen im Gewerberecht drehen sich um genaue Details: Wer muss ein Schild tragen? Wann muss der Ausweis vorliegen? Wann ist Dienstkleidung Pflicht? Hier lohnt es sich, den Wortlaut zu kennen.
Kernwissen: Pflichten im Betrieb
Die Pflichten stehen in Abschnitt 6 der Verordnung (§§ 16 bis 21):
- § 16 Anmeldung: Der Gewerbetreibende meldet Wachpersonen vor der Beschäftigung über das Bewacherregister an. Beschäftigt werden darf nur, wer zuverlässig ist, mindestens 18 Jahre alt ist (oder einen Abschluss nach § 8 hat) und die nötige Qualifikation besitzt.
- § 17 Dienstanweisung: Sie muss den Hinweis enthalten, dass die Wachperson keine Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten oder Behördenbediensteten hat. Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden; jeder Gebrauch ist unverzüglich der Polizei und dem Gewerbetreibenden anzuzeigen. Vor dem ersten Einsatz gibt es einen Abdruck gegen Empfangsbescheinigung.
- § 18 Ausweis: spätestens vor der ersten Aufnahme der Bewachungstätigkeit; mit Namen, Angaben zum Gewerbebetrieb, Unterschriften und den Bewacherregister-Identifikationsnummern. Im Dienst zusammen mit dem im Bewacherregister angegebenen Ausweisdokument mitführen und auf Verlangen der Vollzugsbehörden vorzeigen.
- § 18 Abs. 3 Schild: Bei Tätigkeiten nach § 34a Abs. 1a S. 2 Nr. 1 und 3 bis 5 GewO trägst du sichtbar ein Schild mit Namen oder Kennnummer und der Bezeichnung des Gewerbebetriebs. Für Ladendetektive (Nr. 2) gilt diese Pflicht nicht.
- § 19 Dienstkleidung: Sie muss sich deutlich von Uniformen der Streitkräfte und Behörden unterscheiden. Wer im Dienst befriedetes Besitztum betreten soll, muss Dienstkleidung tragen.
- § 20 Waffen: Der Gewerbetreibende sorgt für sichere Aufbewahrung und Rückgabe nach Dienstende und zeigt jeden Waffengebrauch unverzüglich der zuständigen Behörde an.
- § 14 und § 21: Die Haftpflichtversicherung muss je Schadensereignis mindestens 1.000.000 € für Personenschäden, 250.000 € für Sachschäden, 15.000 € für abhandengekommene bewachte Sachen und 12.500 € für reine Vermögensschäden abdecken. Aufzeichnungen und Belege werden in der Regel bis zum Ende des dritten auf ihre Entstehung folgenden Kalenderjahres aufbewahrt.
Zuverlässigkeit
Gewerbetreibende, Betriebsleitungen und Wachpersonen werden in regelmäßigen Abständen, spätestens nach fünf Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit überprüft (§ 34a Abs. 1 S. 10 und Abs. 1a GewO). Ältere Merkblätter mit drei Jahren sind überholt.
Kurz und einfach
Dein Chef meldet dich an, bevor du anfängst. Vor der ersten Schicht bekommst du einen Dienstausweis. Den Ausweis hast du im Dienst immer dabei. Türsteher und Streifen tragen ein Schild mit Name oder Nummer. Ladendetektive brauchen kein Schild.
Selbst prüfen
Übungsfragen zu Bewachungsverordnung: Pflichten von Gewerbetreibenden und Wachpersonen
Antwort anklicken – die Auflösung mit Erklärung erscheint sofort. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt.
Wer muss nach § 18 Abs. 3 BewachV während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit Namen oder Kennnummer tragen?
2 Antworten richtig – wähle 2 aus
Was muss auf dem Schild nach § 18 Abs. 3 BewachV stehen?
Wann muss eine Wachperson nach § 19 Abs. 2 BewachV Dienstkleidung tragen?
Welchen Hinweis muss die Dienstanweisung nach § 17 BewachV enthalten?
Wie oft wird die Zuverlässigkeit nach § 34a GewO erneut überprüft?
Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.