Darum geht es
Notwehr ist das wichtigste Jedermannsrecht im Sicherheitsdienst. Wer angegriffen wird, darf sich wehren – auch als Wachperson. Aber nicht grenzenlos. Die Prüfung fragt genau nach den Voraussetzungen und nach dem Unterschied zwischen erlaubter Verteidigung und verbotener Rache.
Notwehr steht zweimal im Gesetz: im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 227 BGB) und im Strafgesetzbuch (§ 32 StGB). Der Wortlaut ist fast gleich. Wer in Notwehr handelt, handelt nicht rechtswidrig.
Kernwissen
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Daraus ergeben sich die Prüfschritte:
- Angriff: Ein Mensch bedroht ein geschütztes Gut, zum Beispiel Körper, Freiheit oder Eigentum.
- Gegenwärtig: Der Angriff steht unmittelbar bevor, findet gerade statt oder dauert noch an. Ein beendeter Angriff rechtfertigt keine Notwehr mehr.
- Rechtswidrig: Der Angreifer hat selbst kein Recht zu seinem Handeln. Gegen eine rechtmäßige Festnahme durch die Polizei gibt es keine Notwehr.
- Erforderliche Verteidigung: Sie muss den Angriff sicher beenden können, und von mehreren gleich wirksamen Mitteln wählst du das mildeste.
- Nothilfe: Du verteidigst nicht dich, sondern einen anderen Menschen. Die Voraussetzungen sind dieselben.
- Überschreitung aus Angst: Wer die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet, wird nicht bestraft (§ 33 StGB).
Kurz und einfach
Wenn dich jemand angreift, darfst du dich wehren – das heißt Notwehr. Du darfst auch anderen Menschen helfen – das heißt Nothilfe. Nimm das mildeste Mittel, das hilft. Wenn der Angriff vorbei ist, darfst du nicht mehr zurückschlagen.
Selbst prüfen
Übungsfragen zu Notwehr und Nothilfe (§ 227 BGB, § 32 StGB)
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Welche Voraussetzungen gehören zur Notwehrlage nach § 32 StGB?
2 Antworten richtig – wähle 2 aus
Ein Gast hat dich geschlagen und läuft jetzt davon. Darfst du ihm nachlaufen und zurückschlagen?
Was bedeutet Nothilfe?
Wann ist eine Verteidigung „erforderlich“?
Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.