Darum geht es
Sicherheitsdienste tragen Dienstkleidung, kontrollieren Eingänge und sprechen Menschen an. Viele halten sie deshalb für eine Art Polizei. Das sind sie nicht. Der Staat hat das Gewaltmonopol; hoheitliche Befugnisse haben nur Polizei und Behörden.
Welche Rechte du als Wachperson hast, regelt § 34a Abs. 5 GewO. Diese Vorschrift ist die Grundlage für fast jede Frage im Sachgebiet 1 und für viele Situationen im mündlichen Teil.
Kernwissen
Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten dürfen bei Bewachungsaufgaben gegenüber Dritten nur drei Arten von Rechten eigenverantwortlich ausüben:
- Jedermannsrechte im Fall von Notwehr, Notstand oder Selbsthilfe – also Rechte, die jeder Mensch hat, etwa § 32 StGB, § 227 BGB, §§ 228, 904 BGB, § 229 BGB.
- Vertraglich übertragene Selbsthilferechte des Auftraggebers – zum Beispiel darf die Wachperson das Hausrecht oder die Besitzrechte des Auftraggebers ausüben.
- Gesetzlich übertragene Befugnisse – nur wenn ein Gesetz das ausdrücklich vorsieht. Das ist die Ausnahme.
- Bei jeder Ausübung gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit (§ 34a Abs. 5 S. 2 GewO): Du wählst von mehreren wirksamen Mitteln das mildeste.
- Die vorläufige Festnahme steht nicht in § 34a Abs. 5 GewO. Sie ist ein eigenes Jedermannsrecht aus § 127 Abs. 1 StPO.
Was du nicht darfst
Du hast keine Polizeibefugnisse. Du darfst niemanden gegen seinen Willen durchsuchen und keine Ausweiskontrolle erzwingen. Kontrollen am Einlass beruhen auf dem Hausrecht und auf der Einwilligung der Person: Wer seine Tasche nicht zeigen will, muss das nicht – er kommt dann aber nicht hinein.
Deine Dienstanweisung muss den Hinweis enthalten, dass du nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten oder eines anderen Behördenbediensteten hast (§ 17 Abs. 1 BewachV). Wer unbefugt Handlungen vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes erlaubt sind, macht sich wegen Amtsanmaßung strafbar (§ 132 StGB).
Kurz und einfach
Du bist nicht die Polizei. Du hast die gleichen Rechte wie jeder Mensch. Dazu kommen Rechte, die dir dein Auftraggeber gibt, zum Beispiel das Hausrecht. Du nimmst immer das mildeste Mittel, das hilft.
Selbst prüfen
Übungsfragen zu Befugnisse privater Sicherheitsdienste: Jedermannsrechte (§ 34a Abs. 5 GewO)
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Welche Rechte darfst du als Wachperson nach § 34a Abs. 5 GewO gegenüber Dritten ausüben?
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Welcher Grundsatz ist nach § 34a Abs. 5 GewO immer zu beachten, wenn du Rechte oder Befugnisse in Anspruch nimmst?
Woraus ergibt sich das Recht einer Wachperson zur vorläufigen Festnahme?
Laut Hausordnung einer Veranstaltung „werden Taschen kontrolliert“. Ein Besucher will seine Tasche nicht öffnen. Was darfst du?
Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.